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Anlage 1 AufstiegsVO-Steuer - Lehrgangsfächer und Verteilung der Mindeststundenzahl

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Aufstieg in der Fachrichtung Steuerverwaltung (AufstiegsVO-Steuer)
Amtliche Abkürzung
AufstiegsVO-Steuer
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

(zu § 2 Abs. 3)

1.Teil 1
a)Abgabenrecht (ohne Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht)75 Unterrichtsstunden
b)Steuern vom Einkommen und Ertrag185 Unterrichtsstunden
c)Umsatzsteuer65 Unterrichtsstunden
d)Betriebliches Rechnungswesen und Bilanzsteuerrecht100 Unterrichtsstunden
e)Besteuerung der Gesellschaften mit den dafür erforderlichen Grundlagen des Gesellschaftsrechts45 Unterrichtsstunden
f)Privatrecht45 Unterrichtsstunden
g)Öffentliches Recht 35 Unterrichtsstunden

550 Unterrichtsstunden
2.Teil 2
a)Abgabenrecht, Finanzgerichtsordnung70 Unterrichtsstunden
b)Steuern vom Einkommen und Ertrag130 Unterrichtsstunden
c)Umsatzsteuer70 Unterrichtsstunden
d)Betriebliches Rechnungswesen und Bilanzsteuerrecht125 Unterrichtsstunden
e)Besteuerung der Gesellschaften mit den dafür erforderlichen Grundlagen des Gesellschaftsrechts55 Unterrichtsstunden
f)Privatrecht20 Unterrichtsstunden
g)Öffentliches Recht30 Unterrichtsstunden
h)Bewertungsrecht und Erbschaftsteuer25 Unterrichtsstunden
i)Informatik 25 Unterrichtsstunden

550 Unterrichtsstunden