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  • ab 30.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL EA PflSchErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (RL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)
Redaktionelle Abkürzung
RL EA PflSchErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78410

Der Erschwernisausgleich wird für eine bestimmte Fläche gewährt. Ausgeglichen werden Einkommensverluste, die aufgrund des in § 4 Abs. 1 PflSchAnwV festgelegten Verbots der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel auf Acker- und Dauerkulturflächen, welche in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und zugleich in Natura 2000-Gebieten liegen, eintreten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 52)