Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 07.02.1996, Az.: L 4 Kr 98/95

Krankenversicherung; Rentner; Formalmitgliedschaft; Antragsrücknahme; Antragsaglehnung; Erfolgreich; Rentenantrag; Rechtsmißbrauch

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
07.02.1996
Aktenzeichen
L 4 Kr 98/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 11921
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1996:0207.L4KR98.95.0A

Amtlicher Leitsatz

1. Die Formalmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beschränkt sich nicht auf die Fälle der Antragsrücknahme und der Antragsablehnung (Art 56 Abs 1 S 2 GRG). Eine Formalmitgliedschaft ist nach Art 56 GRG vielmehr gerade auch bei einem erfolgreichen Rentenantrag möglich.

2. Wird ein Rentenantrag 11 Monate vor dem frühestmöglichen Beginn der Rente gestellt, so ist dies nicht rechtsmißbräuchlich.