Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 23.12.1992 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 GV3StrlSchV

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Genehmigungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zur ortsveränderlichen Verwendung und Lagerung umschlossener radioaktiver Stoffe für Durchstrahlungsprüfungen im Rahmen der zerstörungsfreien Materialprüfung
Redaktionelle Abkürzung
GV3StrlSchV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000057

Der Länderausschuß für Atomkernenergie - Fachausschuß Strahlenschutz - hat in seiner Sitzung am 15./16.10.1991 die als Anlage 1 des Bezugserlasses abgedruckte Mustergenehmigung zu § 3 Abs. 1 StrlSchV und die als Anlage 2 des Bezugserlasses abgedruckten Vorschriften zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen überarbeitet. Die Neufassungen ergeben sich aus den nachstehend abgedruckten Anlagen 1 und 2; sie ersetzen die Anlagen 1 und 2 des Bezugserlasses.

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Genehmigungs- und Aufsichtspraxis sind in dem angesprochenen Bereich in Zukunft bei Genehmigungsverfahren die Regelungen der Neufassungen zugrunde zu legen. Konkrete Umstände des Einzelfalles können dabei zu Abweichungen oder Ergänzungen führen; diese sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Soweit Genehmigungen nach dem Muster von 1984 über den 1.1.1993 hinaus gelten, bitte ich dafür zu sorgen, daß die Bestimmungen nach Abschn. B Nr. 6 Buchst. b, Nrn. 7, 9, 12 bis 14 und 16 der Mustergenehmigung von 1992 auch Anwendung finden.

An die
Dienststellen der staatl. Gewerbeaufsichtsverwaltung,
Dienststellen der Bergverwaltung.