§ 2 NINWBABZustS - Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
- Redaktionelle Abkürzung
- NINWBABZustS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100030000000
(1) Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen übertragen und übernehmen gegenseitig die sich aus der Straßenverkehrsordnung in der jeweils geltenden Fassung ergebenden Aufgaben und Befugnisse auf den in § 1 Abs. 2 genannten Bundesautobahnstrecken zur Ausübung.
(2) Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden im Interesse einer einheitlichen Verkehrsführung und -lenkung bei verkehrsbehördlichen Anordnungen auf den in § 1 Abs. 2 genannten Bundesautobahnstrecken eine Verkehrsbeschilderung berücksichtigen, die mit der Ausschilderung der Bundesautobahn in den jeweiligen Ländern übereinstimmt.