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  • ab 29.06.1971 (aktuelle Fassung)

§ 4 NINWBABZustS - Schlußbestimmungen

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Redaktionelle Abkürzung
NINWBABZustS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100030000000

(1) Der Vertrag ist zu bestätigen; die Bestätigungsurkunden werden ausgetauscht.

(2) Der Vertrag tritt einen Monat nach Austausch der Bestätigungsurkunden in Kraft. (1)

Hannover, den 23. Sept. 1970

Für das Land Niedersachsen:

Namens des Ministerpräsidenten

Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten
gez. Greulich

Düsseldorf, den 16. Juli 1970

Für das Land Nordrhein-Westfalen:

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
gez. Dr. Kohlhase

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 29. Juni 1971 (Bek. vom 10.06.1971, Nds. GVBl. S. 228).