§ 4 NINWBABZustS - Schlußbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
- Redaktionelle Abkürzung
- NINWBABZustS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 92100030000000
(1) Der Vertrag ist zu bestätigen; die Bestätigungsurkunden werden ausgetauscht.
(2) Der Vertrag tritt einen Monat nach Austausch der Bestätigungsurkunden in Kraft. (1)
Hannover, den 23. Sept. 1970
Für das Land Niedersachsen:
Namens des Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten
gez. Greulich
Düsseldorf, den 16. Juli 1970
Für das Land Nordrhein-Westfalen:
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
gez. Dr. Kohlhase