§ 3 JArbFördV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit
- Redaktionelle Abkürzung
- JArbFördV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21131020200000
Zum Nachweis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist die Teilnahmeliste im Original vorzulegen, die Datum und Titel der Veranstaltung sowie Namen, Alter, Anschrift und Unterschrift der Teilnehmerinnen und Teilnehmer enthalten muss.