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  • ab 01.01.1984 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 DfKgfEGVP

Bibliographie

Titel
Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG); hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen - Vorprüfung -
Redaktionelle Abkürzung
DfKgfEGVP,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
85000000000016

4.
Die Fachdezernate der Bezirksregierungen übersenden dem BRH ggf. eine Ausfertigung der Auszüge aus den Berichten der Kommunalprüfungsämter (vgl. Nr. 3). Mir ist je eine Ausfertigung der Berichte zum Prüfungsbereich KgfEG (vgl. Nr. 2) und der Auszüge aus den Berichten der Kommunalprüfungsämter vorzulegen. Berichte der Rechnungsprüfungsämter (Vorprüfungsstellen) über Fragen grundsätzlicher Art sowie Beanstandungen erheblicher Mängel, die sofort behoben werden müssen, leiten die Fachdezernate mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem BRH und mir zu.