Abschnitt 4 DfKgfEGVP
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG); hier: Gesetz zur Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Niedersachsen - Vorprüfung -
- Redaktionelle Abkürzung
- DfKgfEGVP,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 85000000000016
4.
Die Fachdezernate der Bezirksregierungen übersenden dem BRH ggf. eine Ausfertigung der Auszüge aus den Berichten der Kommunalprüfungsämter (vgl. Nr. 3). Mir ist je eine Ausfertigung der Berichte zum Prüfungsbereich KgfEG (vgl. Nr. 2) und der Auszüge aus den Berichten der Kommunalprüfungsämter vorzulegen. Berichte der Rechnungsprüfungsämter (Vorprüfungsstellen) über Fragen grundsätzlicher Art sowie Beanstandungen erheblicher Mängel, die sofort behoben werden müssen, leiten die Fachdezernate mit ihrer Stellungnahme unverzüglich dem BRH und mir zu.