Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 17.05.1990, Az.: L 6 U 158/89

Unfallversicherung; Handwerk; Werkstatt; Behinderter; Behindertenwerkstatt; Gärtnerei; Baumschule; Landwirtschaft; Nebenunternehmen; Hilfsunternehmen; Behindertenbetreuung; Gesamteinrichtung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
17.05.1990
Aktenzeichen
L 6 U 158/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 11654
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1990:0517.L6U158.89.0A

Fundstellen

  • Breith 1990, 908
  • HV-INFO 1990, 2670

Amtlicher Leitsatz

Eine im Rahmen einer in verschiedenen handwerklichen Bereichen tätigen Werkstatt für Behinderte betriebene Gärtnerei mit Baumschule stellt kein landwirtschaftliches Nebenunternehmen, sondern ein Hilfsunternehmen des auf Behindertenbetreuung gerichteten Gesamtunternehmens dar; zuständig ist der Träger der allgemeinen Unfallversicherung, dem die Gesamteinrichtung angehört.