Staatsgerichtshof Niedersachsen
Beschl. v. 01.07.2011, Az.: StGH 2/10

Bibliographie

Gericht
StGH Niedersachsen
Datum
01.07.2011
Aktenzeichen
StGH 2/10
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2011, 45312
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

Nachdem der Prozessbevollmächtigte der Antragsteller erklärt hatte, das Volksbegehren habe nicht das Ziel verfolgt, zwischen dem 1. August 2002 und dem 31. Juli 2010 aufgelöste oder zusammengelegte Schulen als Volle Halbtagsschulen wiederherzustellen, haben die Beteiligten den aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung ersichtlichen Vergleich geschlossen. Damit war kein Raum mehr für eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs in der Sache. Das Verfahren war deshalb einzustellen.