Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 15.07.1999, Az.: 12 L 2878/99

Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Glaubensfreiheit; Forum internum; Asylrecht; Verfolgter

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
15.07.1999
Aktenzeichen
12 L 2878/99
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15478
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0715.12L2878.99.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 03.06.1999 - 14 A 3732/98

Fundstelle

  • AUAS 1999, 268-270

Amtlicher Leitsatz

Ob - nicht vorverfolgte - Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, die gegenüber Familien ihrer Nachbarschaft ihren Glauben bekennen, sich im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ihres Glaubens und damit im asylrechtlich geschützten internen Bereich ("forum internum") betätigen, kann nicht generell beantwortet werden, sondern bemißt sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, weshalb diese Frage keine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigt.