Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 15.07.1999, Az.: 12 L 2878/99
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Glaubensfreiheit; Forum internum; Asylrecht; Verfolgter
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 15.07.1999
- Aktenzeichen
- 12 L 2878/99
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15478
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0715.12L2878.99.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 03.06.1999 - 14 A 3732/98
Rechtsgrundlagen
- Art. 16a Abs. 1 GG
- § 51 Abs. 1 AuslG 1990
Fundstelle
- AUAS 1999, 268-270
Amtlicher Leitsatz
Ob - nicht vorverfolgte - Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, die gegenüber Familien ihrer Nachbarschaft ihren Glauben bekennen, sich im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ihres Glaubens und damit im asylrechtlich geschützten internen Bereich ("forum internum") betätigen, kann nicht generell beantwortet werden, sondern bemißt sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, weshalb diese Frage keine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigt.