Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 24.01.1974, Az.: 12 U 154/73
Selbstbelieferung; Leistungspflicht; Deckungsvertrag; Nebenpflicht; Schadenersatz
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 24.01.1974
- Aktenzeichen
- 12 U 154/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11376
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1974:0124.12U154.73.0A
Rechtsgrundlagen
- § 157 BGB
- § 346 HGB
- § 282 ZPO
Fundstelle
- DB 1974, 375 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der vertraglich vereinbarte Vorbehalt der Selbstbelieferung des Verkäufers befreit den Verkäufer von der Leistungspflicht, wenn er seinerseits von seinem Verkäufer nicht beliefert wird. Vorlegung des entsprechenden Deckungsvertrages und Abtretung der Ansprüche aus diesem sind Nebenpflichten, deren Verletzung im Einzelfall zum Schadenersatz führen kann, wenn hierdurch ein Schaden entstanden ist. Der Verkäufer hat dem Käufer stets unverzüglich anzuzeigen, wenn er davon Kenntnis erlangt, daß er nicht beliefert wird.
2. Ist Beweis für eine positive Behauptung nicht angetreten, braucht der Gegenbeweis für die Verneinung dieser Behauptung nicht erhoben zu werden.