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  • ab 31.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 NLRErlABeschl

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sog. Radikalenerlass
Redaktionelle Abkürzung
NLRErlABeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Das MJ wird gebeten, die Unterrichtung des LRH nach § 102 Abs. 1 Nr. 2 LHO vorzunehmen.