Abschnitt 2 NLRErlABeschl
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sog. Radikalenerlass
- Redaktionelle Abkürzung
- NLRErlABeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
Die Landesbeauftragte hat die Aufgabe, die Schicksale der von niedersächsischen Berufsverboten betroffenen Personen und der Möglichkeiten ihrer politischen und gesellschaftlichen Rehabilitierung aufzuarbeiten. Die Landesbeauftragte
beteiligt dabei Betroffene, Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften und Initiativen,
arbeitet ehrenamtlich und weisungsfrei, sie erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung, die vom MJ im Einvernehmen mit dem MF festzulegen ist,
wird in dem Berufungszeitraum durch Titelgruppenpersonal im MJ für Geschäftsstelle, wissenschaftliche Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit bei ihren Aufgaben unterstützt.
Sie wird rechtzeitig vor Ablauf ihrer Amtszeit einen Bericht über ihre Arbeit und deren Ergebnisse und Empfehlungen erstellen.