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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

§ 25b LwKG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG)
Amtliche Abkürzung
LwKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78120010000000

Die Landwirtschaftskammer stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan auf, der durch Satzung zu beschließen ist. Gegenstand des Haushaltsplans ist der Wirtschaftsplan einschließlich der Leistungspläne.