Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.11.1996, Az.: 7 L 5352/95

Eingriff in den Naturhaushalt; Ausgleichsmaßnahme; Geflügelmaststelle; Anforderungen an die Fläche

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
21.11.1996
Aktenzeichen
7 L 5352/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13241
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:1121.7L5352.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Osnabrück 19.05.1995 - 2 A 210/93

Fundstellen

  • JuS 1997, 301-303 (Volltext mit amtl. LS)
  • ND MBl 1997, 941
  • NdsVBl 1997, 257
  • NuR 1997, 301

Amtlicher Leitsatz

Bei der Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen wegen einer erheblichen Störung des Naturhaushalts durch die Errichtung eines Geflügelmaststalles im Außenbereich und die damit verbundene Bodenversiegelung sind die unterschiedliche naturschutzrechtliche Wertigkeit der Bodenbeschaffenheit vor der Versiegelung und des durch die Ausgleichsmaßnahme geschaffenen Zustandes zu berücksichtigen. Je höher der Wert der Ausgleichsmaßnahme im Vergleich zu dem früheren Zustand ist, um so kleiner darf die für die Ausgleichsmaßnahme in Anspruch genommene Fläche sein. Für die naturschutzrechtliche Bewertung der Bodenbeschaffenheit bieten die von dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie herausgegebenen "Naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" geeignete Anhaltspunkte.