Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.11.1996, Az.: 7 L 5352/95
Eingriff in den Naturhaushalt; Ausgleichsmaßnahme; Geflügelmaststelle; Anforderungen an die Fläche
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 21.11.1996
- Aktenzeichen
- 7 L 5352/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13241
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:1121.7L5352.95.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Osnabrück 19.05.1995 - 2 A 210/93
Rechtsgrundlagen
- § 12 BImSchG
- § 8 BNatSchG
Fundstellen
- JuS 1997, 301-303 (Volltext mit amtl. LS)
- ND MBl 1997, 941
- NdsVBl 1997, 257
- NuR 1997, 301
Amtlicher Leitsatz
Bei der Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen wegen einer erheblichen Störung des Naturhaushalts durch die Errichtung eines Geflügelmaststalles im Außenbereich und die damit verbundene Bodenversiegelung sind die unterschiedliche naturschutzrechtliche Wertigkeit der Bodenbeschaffenheit vor der Versiegelung und des durch die Ausgleichsmaßnahme geschaffenen Zustandes zu berücksichtigen. Je höher der Wert der Ausgleichsmaßnahme im Vergleich zu dem früheren Zustand ist, um so kleiner darf die für die Ausgleichsmaßnahme in Anspruch genommene Fläche sein. Für die naturschutzrechtliche Bewertung der Bodenbeschaffenheit bieten die von dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie herausgegebenen "Naturschutzfachlichen Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" geeignete Anhaltspunkte.