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  • ab 18.03.1983 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 APhöhForstD

Bibliographie

Titel
Ausbildung und Prüfung der Beamten des höheren Forstdienstes im Lande Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
APhöhForstD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411012210001

4.
Die Ausbildungsberichte über die Ausbildungsabschnitte I (Forstamt) und II (Forstplanungsamt) sind dem für die Beurteilung des Forstreferendars zuständigen Beamten vorzulegen. Sie sind von diesem abzuzeichnen und für die Beurteilung heranzuziehen. Sie verbleiben anschließend bei dem Forstreferendar. Auf Verlangen sind sie dem Ausbildungsleiter vorzulegen.