Abschnitt 7 Start Guides-FördErl - Anweisungen zum Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Start Guides" zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- Start Guides-FördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 82300
7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO.
7.2 Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover.
7.3 Die Bewilligungsstelle leistet für Förderinteressenten Antragsberatungen und stellt die für die Antragstellung, den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis erforderlichen Informationen und die zu nutzenden Formulare auf ihrer Internetseite (www.nbank.de) bereit. Die Bewilligungsstelle hält für die Erstellung des zahlenmäßigen Nachweises Vordrucke vor.
Eine Antragstellung kann nur im Rahmen aktueller Antragsstichtage erfolgen, die über die in Absatz 1 genannte Internetseite der NBank bekannt gegeben werden.
7.4 Die Übermittlung elektronischer Dokumente sowie das Ersetzen der Schriftform durch die elektronische Form sind nach Maßgabe der für die elektronische Kommunikation geltenden Vorschriften des NVwVfG in der jeweils geltenden Fassung zulässig.
7.5 Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in der Regel vierteljährlich auf Antrag des Zuwendungsempfängers. Die Zuwendungen dürfen nur soweit und nicht eher ausgezahlt werden, als die zuwendungsfähigen Ausgaben vom Zuwendungsempfänger getätigt, zahlenmäßig nachgewiesen und von der Bewilligungsstelle stichprobenweise geprüft wurden (Ausgabenerstattungsprinzip).
Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Sämtliche Belege über die Einzelzahlungen zum Nachweis der Ausgaben und Verträge über die Vergabe von Aufträgen sind der Bewilligungsstelle vorzulegen.
7.6 Die Prüfung der in der Anlage aufgeführten Qualitätskriterien erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
7.7 Die Auswahl der Förderprojekte richtet sich nach dem Ergebnis des Scorings für die Qualitätskriterien nach Nummer 4.3 oder Nummer 4.4.
In Hinblick auf eine regional und fachlich ausgewogene Projektförderung werden in jedem Landkreis, jeder kreisfreien Stadt oder in der Region Hannover grundsätzlich insgesamt maximal zwei Start Guide-Projekte gefördert; je ArL-Region und Antragsteller wird grundsätzlich maximal ein Start Guide-Projekt gefördert. Werden in einer dieser Gebietskörperschaften "Berater"- oder "Willkommenslotsen"-Projekte nach der Bundesrichtlinie oder Arbeitsmarktprojekte mit einem den Förderzielen nach Nummer 1 vergleichbaren Förderansatz im Rahmen der Richtlinie "Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse" (Bezugserlass) gefördert, wird in der Gebietskörperschaft grundsätzlich maximal ein Start Guide-Projekt gefördert. Maßgeblich ist der Durchführungsort des Projekts.
Es erfolgt eine Haushaltseinplanung. In die Haushaltseinplanungen gehen nur Anträge ein, die als förderfähig und förderwürdig i. S. der Bestimmungen der Nummer 4 von der Bewilligungsstelle eingestuft wurden.
Die für Projekte nach Nummer 2.1 verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das MW regionalbezogen auf Ebene der vier Teilräume des Landes anteilig zur Verfügung gestellt, in denen jeweils ein ArL tätig ist (Regionalbudgets). Die Aufteilung der verfügbaren Haushaltsmittel auf die Regionalbudgets erfolgt nach Maßgabe des Einwohnerstandes in den ArL-Regionen unter Berücksichtigung der aktuellsten vorliegenden Bevölkerungsstatistiken des LSN.
Die Zuteilung der Regionalbudgets erfolgt in Reihenfolge des Scorings nach Nummer 4.3 je ArL-Region bis zu dem Antrag, für dessen Förderung im Regionalbudget vollumfänglich Haushaltsmittel bereitstehen. Die nicht ausgeschöpften Mittel aus den Regionalbudgets werden in einem regionsübergreifenden Budget zusammengefasst. Ihre Zuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Absatzes 2 auf die in Reihenfolge des Scorings in den vier ArL-Regionen nächsten prioritären Anträge.
7.8 Die Zuwendungsempfänger sind gehalten, neben den zuwendungsrechtlichen Berichts- und Nachweispflichten über Projektfortgang und -abschluss ab Projektbeginn jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember des Jahres Fortschrittsberichte vorzulegen. Projektträger nach Nummer 2.1 legen ihre Fortschrittsberichte gegenüber dem Träger des Koordinierungsprojekts vor, der diese sowie die eigenen Fortschrittsberichte an die Bewilligungsstelle sowie mit Auswertung der Fortschrittsberichte für die Projekte nach Nummer 2.1 an das MW weiterleitet. Die Fortschrittsberichte müssen textliche sowie statistische Angaben zur Umsetzung der Projektaktivitäten umfassen und stellen gleichzeitig den Sachbericht zum Zwischen- und Endverwendungsnachweis dar. Die Übermittlung der Fortschrittsberichte erfolgt unter Nutzung des von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Formulars.
Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 8 des Erl. vom 29. Juli 2020 (Nds. MBl. S. 731)