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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 IHK-JAB-RdErl

Bibliographie

Titel
Prüfung der Jahresabschlüsse der Industrie- und Handelskammern
Redaktionelle Abkürzung
IHK-JAB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
70100

Es ist eine zentrale Aufgabe der Jahresabschlussprüfung, die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung der Industrie- und Handelskammern abzusichern. Die externe Prüfung des Jahresabschlusses der Industrie- und Handelskammern dient auch dem Ziel, den Organen der Kammern eine fachlich fundierte Bewertung über die Aussagekraft des Jahresabschlusses und des Lageberichts und weiterer Unterlagen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage ihrer Kammer bereitzustellen. Zugleich weist der Prüfungsbericht auf wesentliche Risiken oder Fehlentwicklungen hin; er beinhaltet damit eine gewichtige Grundlage für die Leitentscheidungen der Gremien und für die weitere Kammerarbeit.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 4 des RdErl. vom 19. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1620)