Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 23.04.1996, Az.: L 7 Ar 104/95

Bildung; Förderung; Berufsförderung; Arbeitsförderung; Lernmittelkosten; Rehabilitation; Lehrgangsgebühren

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
23.04.1996
Aktenzeichen
L 7 Ar 104/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 11951
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1996:0423.L7AR104.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Aurich 07.02.1995 - S 5 Ar 242/93

Amtlicher Leitsatz

1. Die Erhebung von Lehrgangsgebühren ist auch unter Geltung der AFuU idF vom 29.04.1993 nicht Voraussetzung für die Erstattung von Lernmittelkosten.

2. Die Bundesanstalt für Arbeit würde ihre Regelungskompetenz überschreiten, wenn sie in einer Anordnung die Erstattung von Lernmittelkosten für Teilnehmer an Maßnahmen ausschließen würde, für die keine Lehrgangsgebühren erhoben werden.

3. Auch während des zeitlichen Geltungsbereichs des § 57 Abs 1 S 1 Nr 1 AFG idF vom 18.12.1992 hatten Rehabilitanden (ebenso wie in der Zeit davor und danach) einen Rechtsanspruch auf die für ihre berufliche Eingliederung erforderlichen Hilfen.