Anlage 4 NLVO
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)
- Amtliche Abkürzung
- NLVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
(zu § 25)
Studiengänge, in denen ein Hochschulstudium, erforderlichenfalls mit Zusatzqualifikation, in Verbindung mit einer beruflichen Tätigkeit für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2 qualifiziert:
Nr. | Fachrichtung | Einstiegsamt | Hochschulstudiengänge | Erforderliche Zusatzqualifikation | Abweichungen (§ 25 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1) |
1 | Gesundheits- und soziale Dienste | 1 | Studiengänge mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten, insbesondere Pädagogik/Erziehungswissenschaft, soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialpädagogik | staatliche Anerkennung bei einem Studium auf einem in § 1, 15 oder 19 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit genannten Gebiet | |
2 | Gesundheits- und soziale Dienste | 1 | Gesundheits- oder Pflegewissenschaften, Gesundheits- oder Pflegemanagement, Gesundheits- oder Pflegeökonomie, Gesundheits- oder Pflegepädagogik, hochschulische Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes, ähnliche für die Aufgabenwahrnehmung geeignete Studiengänge | ||
3 | Gesundheits- und soziale Dienste | 1 | Weinbau für eine Tätigkeit als Weinkontrolleurin oder Weinkontrolleur | ||
4 | Gesundheits- und soziale Dienste | 2 | Studiengänge mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten, insbesondere Pädagogik/Erziehungswissenschaft, soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialpädagogik; Psychologie, politische Wissenschaften, Theologie | ||
5 | Gesundheits- und soziale Dienste | 2 | Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie | Approbation | |
6 | Gesundheits- und soziale Dienste | 2 | Chemie, Biologie; Gesundheits- oder Pflegewissenschaften, Gesundheits- oder Pflegemanagement, Gesundheits- oder Pflegeökonomie, Gesundheits- oder Pflegepädagogik, ähnliche für die Aufgabenwahrnehmung geeignete Studiengänge | ||
7 | Gesundheits- und soziale Dienste | 2 | Lebensmittelchemie | Abschluss als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker | zwei Jahre berufliche Tätigkeit |
8 | Agrar- und umweltbezogene Dienste | 2 | Studiengänge mit überwiegend landwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten, Biologie | zwei Jahre berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst | |
9 | Technische Dienste | 1 und 2 | Studiengänge mit überwiegend technischen Inhalten, insbesondere Studiengänge aus den Ingenieur-, Natur- und Geowissenschaften; Geoinformationswesen, Architektur, Facility Management | ||
10 | Technische Dienste | 1 | Nautik/Seefahrt | Befähigungszeugnis nach der Seeleute-Befähigungsverordnung zum Kapitän NK | ein Jahr berufliche Tätigkeit, und zwar im Verwaltungsdienst des Bundes, eines Landes oder einer kommunalen Körperschaft |
11 | Wissenschaftliche Dienste | 1 und 2 | alle für die Aufgabenwahrnehmung geeigneten Studiengänge | ||
12 | Allgemeine Dienste | 1 | Studiengänge mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, gesundheitswirtschaftlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Inhalten; Verwaltungsinformatik; Informatik; naturwissenschaftliche Studiengänge mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung; Archivwesen | bei den Studiengängen "Allgemeine Verwaltung" und "Verwaltungsbetriebswirtschaft" an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen und bei dem Studiengang "Verwaltungsinformatik" an der Hochschule Hannover reichen sechs Monate berufliche Tätigkeit aus, wenn diese im öffentlichen Dienst abgeleistet wurde | |
13 | Allgemeine Dienste | 2 | Studiengänge mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten; Statistik; Informatik; naturwissenschaftliche Studiengänge mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung | ||
14 | Allgemeine Dienste | 2 | Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft | Doktorgrad auf der Grundlage einer Dissertation über ein geschichtliches Thema, Latinum und Kenntnisse der französischen Sprache sowie Fortbildung an einer archivwissenschaftlichen Einrichtung im Gesamtumfang von mindestens drei Monaten | |
15 | Allgemeine Dienste | 2 | "Intelligence and Security Studies" an der Hochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Universität der Bundeswehr München |