Amtsgericht Meppen
Beschl. v. 14.12.1992, Az.: 16 F 323/92

Vorzeitiger Zugewinnausgleich; Sicherheitsleistung; Einstweilige Verfügung

Bibliographie

Gericht
AG Meppen
Datum
14.12.1992
Aktenzeichen
16 F 323/92
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1992, 10749
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGMEPPN:1992:1214.16F323.92.0A

Fundstellen

  • NJW-RR 1994, 5
  • NJW-RR 1994, 4 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn die Ehefrau ihren getrenntlebenden Ehemann auf vorzeitigen Zugewinnausgleich verklagt hat, hat sie gegen die Lebensgefährtin des Ehemannes zur Sicherung ihres Anspruchs auf Zugewinnausgleich einen Anspruch auf Sicherheitsleistung, wenn der Ehemann seiner Lebensgefährtin ein während der Ehe erworbenes Hausgrundstück unentgeltlich überläßt. Diesen kann sie mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.