Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 16.12.1993, Az.: 5 U 232/92

Kreuzungsverkehr; Straßenverkehrsunfall; Linksabbieger; Geradeausfahrer; Zweiradfahrer; Mitverschulden

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
16.12.1993
Aktenzeichen
5 U 232/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15491
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1993:1216.5U232.92.0A

Fundstellen

  • NZV 1994, 193-194 (Volltext mit red. LS)
  • SP 1994, 106

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

An einer Kreuzung, an der der vorausfahrende Lkw links abbiegen will, muß der nachkommende Zweiradfahrer sich darauf einstellen, daß ein entgegenkommender Linksabbieger vor dem Lkw in die Kreuzung hereinfährt.

Der Zweiradfahrer muß daher mit ausreichendem Abstand zum Lkw und geringem Fahrtempo sich in die Kreuzung vortasten, und ggfls. anhalten.

Kommt es zu einer Kollision mit dem Linksabbieger haftet der Geradeausfahrer im Verhältnis 2 : 1 zu seinen Lasten.