Oberlandesgericht Celle
Urt. v. 16.12.1993, Az.: 5 U 232/92
Kreuzungsverkehr; Straßenverkehrsunfall; Linksabbieger; Geradeausfahrer; Zweiradfahrer; Mitverschulden
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 16.12.1993
- Aktenzeichen
- 5 U 232/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 15491
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1993:1216.5U232.92.0A
Rechtsgrundlagen
- § 7 Abs. 1 StVG
- § 17 Abs. 1 S. 2 StVG
- § 1 StVO
- § 9 Abs. 3 StVO
Fundstellen
- NZV 1994, 193-194 (Volltext mit red. LS)
- SP 1994, 106
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
An einer Kreuzung, an der der vorausfahrende Lkw links abbiegen will, muß der nachkommende Zweiradfahrer sich darauf einstellen, daß ein entgegenkommender Linksabbieger vor dem Lkw in die Kreuzung hereinfährt.
Der Zweiradfahrer muß daher mit ausreichendem Abstand zum Lkw und geringem Fahrtempo sich in die Kreuzung vortasten, und ggfls. anhalten.
Kommt es zu einer Kollision mit dem Linksabbieger haftet der Geradeausfahrer im Verhältnis 2 : 1 zu seinen Lasten.