Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.12.1983, Az.: 7 A 6/82
Schweinemastbetrieb; Schweinezucht; Geruchsbelästigung; Landwirtschaftlicher Betrieb; Gewerbebetrieb; Schweinestall
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 21.12.1983
- Aktenzeichen
- 7 A 6/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12023
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1983:1221.7A6.82.0A
Rechtsgrundlage
- § 34 Abs. 1 BauGB
Fundstelle
- RdL 1984, 235
Amtlicher Leitsatz
1. Ist darüber zu entscheiden, ob ein Schweinemastbetrieb einen landwirtschaftlicher Betrieb oder aber einen ein Gewerbebetrieb darstellt, so ist das Bestehen einer eigenen Futtergrundlage maßgeblich. Unerheblich ist, ob die Stallanlage wegen der Anzahl ihrer Plätze einer Genehmigung nach dem BImSchG bedarf.
2. Ist eine Ortschaft durch die Masssentierhaltung geprägt, so sind Geruchsbelästigungen ortstypisch. Daher müssen sie von den Anwohnern hingenommen werden. Das Gebot der Rücksichtnahme verpflichtet jedoch den Landwirt zur Durchführung von bestimmten Maßnahmen.