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  • ab 04.02.1993 (aktuelle Fassung)

Artikel I DIBt-AbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen)
Redaktionelle Abkürzung
DIBt-AbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072030000000

(2) Das Abkommen einschließlich des Schiedsvertrages wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 15 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. Januar 1993 (Bek. vom 1. Dezember 1993, Nds. GVBl. S. 615).