Artikel I DIBt-AbkG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen)
- Redaktionelle Abkürzung
- DIBt-AbkG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072030000000
(1) Dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Abkommen) einschließlich des Schiedsvertrages über die Regelung von Streitigkeiten aus dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen einschließlich des Schiedsvertrages wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 15 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (1)