Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 KURS NI-RdErl - KURS Niedersachsen Informationsblatt

Bibliographie

Titel
Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern in Niedersachsen (KURS Niedersachsen)
Redaktionelle Abkürzung
KURS NI-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

(Stand: 1.9.2021)

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und SportNiedersächsisches JustizministeriumNiedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
g_ni_636_as_1.jpg

Was ist KURS?

KURS bedeutet:Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern

und ist ein Gemeinschaftskonzept des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Niedersächsischen Justizministeriums und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Seit wann gibt es KURS?

Die Konzeption wird seit dem 01.10.2007 in Niedersachsen umgesetzt.

Welches Ziel hat KURS?

Das Ziel der Konzeption ist die Verbesserung der Zusammenarbeit sämtlicher beteiligter Stellen der Polizei, des Maßregelvollzuges und der Justiz, um das Rückfallrisiko bestimmter Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftäter unter Beachtung des Resozialisierungszieles zu minimieren.

Warum sind Sie betroffen?

Betroffen von KURS sind Personen, die deshalb unter Führungsaufsicht stehen, weil sie

  • wegen bestimmter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder

  • wegen Mordes oder Totschlags mit sexuell motiviertem Hintergrund oder

  • wegen der Begehung eines der vorgenannten Delikte wegen Vollrausches verurteilt wurden oder

  • eine der vorgenannten Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und eine Unterbringung angeordnet worden ist.

Was bedeutet das für Sie?

Führungsaufsichtsstellen, Bewährungshilfe und Polizei nehmen zum Ende der Haft bzw. der Unterbringung oder nach der Entlassung aus der Haft bzw. dem Maßregelvollzug zu Ihnen Kontakt auf und informieren Sie u. a. darüber,

  • welches künftige Verhalten von Ihnen im Rahmen der Führungsaufsicht erwartet wird und

  • mit welchen Maßnahmen und Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie Auflagen oder Weisungen des Führungsaufsichtsbeschlusses nicht einhalten.

Verstöße können z. B. sein, dass Sie trotz eines entsprechenden Verbotes Alkohol oder Drogen konsumiert oder sich in der Nähe bestimmter Orte oder Personen aufgehalten haben. Die Konsequenzen können von polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahmen (z. B. Ausspruch eines Platzverweises) über einen Vorführbefehl bis hin zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht reichen.

Die polizeilichen Kontakte werden in regelmäßigen Abständen wiederholt und richten sich nach der individuellen Prognose der Rückfallgefahr.

Die KURS-Konzeption unterscheidet drei Kategorien von Rückfallgefahr:

  • A: hohe Rückfallgefährlichkeit, keine weiteren protektiven risikorelevanten Bedingungen, als jene, die zum Tatzeitpunkt vorlagen

  • B: hohe Rückfallgefährlichkeit, protektive risikorelevante Bedingungen

  • C: alle anderen o. g. Personen, die nicht unter A oder B fallen.

Die Ersteinstufung in eine Kategorie erfolgt während des Vollzuges durch die jeweiligen Justizvollzugsanstalten bzw. durch das Prognosezentrum des niedersächsischen Justizvollzuges, im Maßregelvollzug durch die jeweilige Vollzugsleitung, gegebenenfalls mit Unterstützung eines Prognoseteams. Außerhalb des Vollzuges erfolgt die Einstufung durch die Führungsaufsichtsstellen, die Bewährungshilfe und die Polizei. In einer Konferenz aller beteiligten Institutionen kann Ihre Einstufung in eine höhere Kategorie beschlossen werden, wenn dafür einzelfallbezogene Gründe, z. B. eine kritische Entwicklung oder ein Weisungsverstoß vorliegen. Ebenso ist eine Herabstufung in eine andere Kategorie möglich.

Im Rahmen von KURS werden Sie zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben. Das bedeutet, dass die Polizei bei Routinekontrollen Ihre personenbezogenen Daten und den Anlass sowie den Ort der Kontrolle in die Datensysteme der Polizei aufnimmt und diese Informationen an die Führungsaufsichtsstelle zur Feststellung von Auflagen- oder Weisungsverstößen weitergibt.

Welche Daten werden erhoben und gespeichert?

Die polizeilichen KURS-Sachbearbeiterinnen und KURS-Sachbearbeiter bei der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeiinspektion haben Kenntnis über

  • bestehende polizeiliche Erkenntnisse und

  • Gerichtsentscheidungen und Auszüge aus dem Bundeszentralregister.

Sie stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Führungsaufsichtsstellen der Landgerichte und der Bewährungshilfe. Für Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer gilt dabei grundsätzlich eine berufliche Schweigepflicht.

Die personenbezogenen Daten der von KURS Betroffenen werden zu deren Verwaltung in einer Datei (KURS-Datei) gespeichert. Des Weiteren wird von allen beteiligten Institutionen der Verlauf der Bewährungs- und Führungsaufsichtszeit dokumentiert.

Mit dem Ende der Führungsaufsicht werden die Daten in der KURS-Datei gelöscht.

Wie lange sind Sie von KURS betroffen?

Sie sind für die Dauer Ihrer Führungsaufsicht von KURS betroffen. Anlass- und einzelfallabhängig können sich im Verlauf der Führungsaufsicht Anpassungen der Maßnahmen ergeben.

Weitergehende Informationen zu KURS erhalten Sie bei den Führungsaufsichtsstellen, der Bewährungshilfe und der Polizei.

Herausgeber:
Nds. Ministerium für InneresNds. JustizministeriumNds. Ministerium für Soziales, Gesundheit,
und SportAm Waterlooplatz 1und Gleichstellung
Lavesallee 6, 30169 Hannover30169 HannoverHannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover

Stand: 1.9.2021

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 2 des RdErl. vom 29. Dezember 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 2, Nds. Rpfl. 2022 S. 41)