Anlage 2 KURS NI-RdErl - Polizeilicher Maßnahmenkatalog
Bibliographie
- Titel
- Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern in Niedersachsen (KURS Niedersachsen)
- Redaktionelle Abkürzung
- KURS NI-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
(Stand: 4.12.2015)
Gemäß KURS Niedersachsen Ziff. 6.2 und Ziff. 6.3 treffen die Polizeidirektionen sowie ihre nachgeordneten Dienststellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten geeignete polizeipräventive Maßnahmen.
Der nachfolgende Maßnahmenkatalog ist hierbei zu berücksichtigen; jedoch nicht als abschließend zu verstehen.
Teil A - Standardmaßnahmen
Im Rahmen von KURS Niedersachsen sind grundsätzlich nachfolgende Standardmaßnahmen vorzunehmen:
Kontaktgespräche im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Haftentlassung bzw. Beendigung des Maßregelvollzugs und im Anschluss mindestens sechsmonatlich
Vervollständigung / Aktualisierung ED-Unterlagen und DNA-Material
Vervollständigung / Aktualisierung Kriminalakte
Verbleibskontrollen i. V. m. Kontrolle melderechtlicher Bestimmungen
Kontaktaufnahme mit externen Einrichtungen wie z. B.
Führungsaufsichtsstellen
Bewährungshilfe
Justizvollzugsanstalten
ggf. Kommunalbehörden
ggf. forensische Ambulanzen
Gefährderansprachen1
Bei allen Probandinnen oder Probanden sollte gegenüber der Führungsaufsichtsstelle grundsätzlich die "Polizeiliche Beobachtung" (PB) gemäß §§ 463 a Abs. 2, 163 e Abs. 2 StPO i. V. m. PDV 384.2, einschließlich Auswertung und Analyse eingehender Meldungen, angeregt werden.
Teil B - anlassabhängige Maßnahmen
Nachfolgende Maßnahmen kommen anlass- und einzelfallabhängig auf Basis eines ständig fortzuschreibenden Gefährdungslagebildes in Betracht:
Platzverweisung
Umfeldermittlungen zu persönlichen Lebensverhältnissen
Feststellung Verstöße gegen Weisungen der Führungsaufsicht
Strafanzeige gemäß § 145 a StGB und Einholung Strafantrag über die antragsberechtigte Führungsaufsichtsstelle
Abstinenzkontrollen mithilfe von Atemalkoholkontrollen, sofern der Führungsaufsichtsbeschluss nicht explizit eine Blutalkoholkontrolle anordnet
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung gemäß §§ 463 a Abs. 1 und 131 a StPO1
anlassabhängiger Objektschutz
präventive TKÜ Maßnahmen
Gefährdetengespräche
Datenübermittlung an die Dienststellen der Bewährungshilfe
Observationsmaßnahmen
Als Anregung gegenüber der Führungsaufsichtsstelle bei nicht bekanntem Aufenthaltsort
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 2 des RdErl. vom 29. Dezember 2021 (Nds. MBl. 2022 S. 2, Nds. Rpfl. 2022 S. 41)