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  • ab 22.10.1953 (aktuelle Fassung)

Anhang 1 SeeFlaggFüB

Bibliographie

Titel
Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Flaggenführung der im öffentlichen Dienst stehenden Fahrzeuge zur See und auf Binnengewässern
Redaktionelle Abkürzung
SeeFlaggFüB,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
96150000000001

Landeswappen
Bundesrepublik Deutschland
Land Niedersachsen
Flaggenbescheinigung

Hierdurch wird bezeugt, daß das nachstehend bezeichnete Schiff im öffentlichen Dienst des/der ................................ steht und das Recht hat, die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland und neben oder an Stelle dieser die Dienstflagge des Landes Niedersachsen zu führen. (1) 1. Name des Schiffes..............................................................................
2. Unterscheidungssignal ........................................................................
3. Gattung..............................................................................................
4. Heimathafen ......................................................................................

........................................................, den ........................................ 195.........

Ausstellende Behörde (Unterschrift)

Siegel

(1) Amtl. Anm.:

Bei Schiffen im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen sind die Worte " . . . die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland und neben oder an Stelle dieser ..." zu streichen. Bei Schiffen im öffentlichen Dienst öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder Anstalten, die der Aufsicht des Landes Niedersachsen unterstehen, sind die Worte " . . . und neben oder an Stelle dieser die Dienstflagge des Landes Niedersachsen. . . " zu streichen.