Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 21.04.1978, Az.: 6 U 209/77

Anscheinsbeweis; Kollision; Verschulden des einbiegenden Fahrers; Grundstückseinfahrt; Überholendes Kfz; Kfz-Betriebsgefahr; Mithaftung des Überholenden

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
21.04.1978
Aktenzeichen
6 U 209/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11859
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1978:0421.6U209.77.0A

Fundstelle

  • VersR 1978, 1027

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Der Anscheinsbeweis spricht im allgemeinen für ein Verschulden des einbiegenden Fahrers, wenn ein nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegendes Kfz und ein überholendes Kfz zusammenstoßen. Die mit dem durch das Einbiegemanöver erhöhte Kfz-Betriebsgefahr und das Verschulden können die Mithaftung des Überholenden auf das Verhältnis 2: 1 begrenzen.