Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 22.06.1978, Az.: 1 U 33/78
Anscheinsbeweis; Verschulden des Pkw-Fahrers; Abkommen von Straße; Zusammenstoß mit Gegenverkehr; Ungekärter Bremsvorgang
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 22.06.1978
- Aktenzeichen
- 1 U 33/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11860
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1978:0622.1U33.78.0A
Rechtsgrundlage
- § 286 ZPO
Fundstelle
- VersR 1978, 1148
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Für ein Verschulden des Pkw-Fahrers spricht kein Anscheinsbeweis, wenn der Pkw unter normalen Straßen- und Verkehrsverhältnissen auf die linke Fahrbahnseite gerät, dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug einen Zusammestoß verursacht und das das Abkommen von der Fahrtrichtung auf einem Bremsvorgang verursacht worden ist, dessen Ursache ungeklärt ist.