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Abschnitt 2 VwMoMSBeschl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MS
Redaktionelle Abkürzung
VwMoMSBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Die LReg hat am 16.11.2004 mit Wirkung vom 1.1.2005 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Folgende Fachbereiche bzw. Aufgaben der BezReg. Hannover (Dez. 407) werden verlagert:

  1. a)
    der dem Geschäftsbereich des MS zugehörige Fachbereich I (Kinder, Jugend und Familie) in das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS);
  2. b)
    aus dem dem Geschäftsbereich des MK zugehörigen Fachbereich II (Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder) die Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung in die LSchB.

2.
Die Überwachung der Leistungsbewertungsprüfungen von In-vitro-Diagnostika und der klinischen Prüfungen der sonstigen Medizinprodukte für Niedersachsen nach § 26 Medizinproduktegesetz wird als Vor-Ort-Aufgabe auf das Gewerbeaufsichtsamt Hannover übertragen.

3.
Das LS wird zur zuständigen Behörde bestimmt:

  1. a)

    für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen nach § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen;

  2. b)

    nach § 23 Abs. 1 des Heimgesetzes (HeimG) für

    • Heime oder Teile von Heimen für volljährige behinderte Menschen, mit denen keine Verträge nach § 72 Abs. 1 SGB XI bestehen;

    • Teile der Einrichtungen zur Rehabilitation nach § 1 Abs. 6 Satz 2 HeimG

4.
Die infolge der Organisationsentscheidungen nach Nummer 1 erforderlichen organisatorischen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen regeln das MS, das MK, das MI und das MF bis zum 31.12.2004 untereinander.

5.
Die Bezugsbeschlüsse zu e bis i werden aufgehoben.