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Abschnitt 2 VwMoMSBeschl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MS
Redaktionelle Abkürzung
VwMoMSBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Die LReg hat am 16.11.2004 mit Wirkung vom 1.1.2005 folgenden Beschluss gefasst:

1.
Folgende Fachbereiche bzw. Aufgaben der BezReg. Hannover (Dez. 407) werden verlagert:

  1. a)
    der dem Geschäftsbereich des MS zugehörige Fachbereich I (Kinder, Jugend und Familie) in das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS);
  2. b)
    der dem Geschäftsbereich des MK zugehörige Fachbereich II (Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder) in die Landesschulbehörde.

Die Fachbereiche I und II bilden zukünftig die Verwaltung des Landesjugendamtes i.S. des SGB VIII.

2.
Die Überwachung der Leistungsbewertungsprüfungen von In-vitro-Diagnostika und der klinischen Prüfungen der sonstigen Medizinprodukte für Niedersachsen nach § 26 Medizinproduktegesetz wird als Vor-Ort-Aufgabe auf das Gewerbeaufsichtsamt Hannover übertragen.

3.
Das LS wird zur zuständigen Behörde bestimmt:

  1. a)

    für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen nach § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen;

  2. b)

    nach § 23 Abs. 1 des Heimgesetzes (HeimG) für

    • Heime oder Teile von Heimen für volljährige behinderte Menschen, mit denen keine Verträge nach § 72 Abs. 1 SGB XI bestehen;

    • Teile der Einrichtungen zur Rehabilitation nach § 1 Abs. 6 Satz 2 HeimG

4.
Die infolge der Organisationsentscheidungen nach Nummer 1 erforderlichen organisatorischen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen regeln das MS, das MK, das MI und das MF bis zum 31.12.2004 untereinander.

5.
Die Bezugsbeschlüsse zu e bis i werden aufgehoben.