Die LReg hat am 13.7.2004 mit Wirkung vom 1.1.2005 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Die Versorgungsämter Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Verden werden aufgelöst und ihre Organisationseinheiten (Teams) in das Niedersächsische Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben (NLZSA) integriert. Gleichzeitig erhält das NLZSA die neue Bezeichnung "Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie" (Landessozialamt - LS -).
2.
Das LS untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des MS.
3.
Der Hauptsitz des LS und der Dienstort der Präsidentin oder des Präsidenten des LS ist Hildesheim. Das LS besitzt Außenstellen in Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Verden.
4.
Über die neue Aufbau- und Ablauforganisation des LS sowie die Übertragung weiterer Aufgaben aus den Bereichen Soziales, Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit auf das LS entscheidet das MS.
5.
Von den Bezirksregierungen werden die nachstehenden Aufgaben in das MS verlagert (1):
5.1
NPflegeG (Fachaufsicht)
5.2
Betreuungsangelegenheiten (Fachaufsicht)
5.3
SGB XII (Rechtsaufsicht über örtliche Träger)
5.4
Erziehungsgeld (Fachaufsicht)
5.5
Grundsicherung (Fachaufsicht)
5.6
Heimaufsicht (Fachaufsicht)
5.7
Wohngeld (Fachaufsicht)
5.8
Heilpraktikergesetz (Fachaufsicht)
5.9
Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung (Fachaufsicht)
5.10
Fachärztliche Dienste (NPsychKG - Fachaufsicht -)
5.11
Hafenärztlicher Dienst
5.12
Krankenhausfinanzierung (Aufgaben der Programmbehörde)
5.13
Medizinischer Zivil- und Katastrophenschutz
5.14
Baurecht (Fachaufsicht)
5.15
Baurecht (sonstiger Verwaltungsvollzug)
5.16
Städtebau (Fachaufsicht)
5.17
Genehmigung sonstiger Flächennutzungspläne
5.18
Genehmigung sonstiger Bebauungspläne
5.19
Genehmigung sonstiger Innenbereichssatzungen
5.20
Genehmigung von Entwicklungssatzungen
5.21
Städtebau (sonstiger Verwaltungsvollzug)
5.22
Städtebauförderung (Aufgaben der Programmbehörde)
5.23
Sonstige Aufgaben in den Bereichen Baurecht, Städte- und Wohnungsbau
5.24
SGB VIII (Rechtsaufsicht über örtliche Träger)
5.25
Unterhaltsvorschussgesetz (Fachaufsicht)
5.26
Jugendschutzgesetz (Fachaufsicht)
5.27
NGG (Fachaufsicht)
5.28
Sprengstoffgesetz (Fachaufsicht)
5.29
Betriebssicherheitsverordnung (Fachaufsicht)
5.30
Ladenschlussgesetz (Fachaufsicht)
5.31
Fahrpersonalgesetz (Fachaufsicht)
5.32
Leichengesetz (Rechtsaufsicht)
5.33
Feuerbestattungsgesetz (Rechtsaufsicht)
5.34
Betäubungsmittelgesetz (Fachaufsicht)
5.35
Koordinations- und Vollzugsaufgaben.
6.
Die infolge der Organisationsentscheidung nach Nummer 1 erforderlichen organisatorischen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen sowie die infolge der Aufgabenverlagerungen nach Nummer 5 erforderlichen personalwirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen regeln das MF, das MI und das MS bis zum 31.12.2004 untereinander.
7.
Die Bezugsbeschlüsse zu a bis d werden aufgehoben.
(1) Amtl. Anm.:
Redaktioneller Hinweis: Abweichende andere gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.