Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.09.1993, Az.: L 7 Ar 32/93

Arbeitsförderung; Minderleistung; Arbeitnehmer; Einarbeitungszuschuß; Einarbeitung; Weiterbildung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
21.09.1993
Aktenzeichen
L 7 Ar 32/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 11765
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1993:0921.L7AR32.93.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Osnabrück 01.12.1992 - S 4 Ar 469/91

Fundstellen

  • Breith 1995, 467
  • SGb 1995, 158 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist die individuelle Minderleistung eines Arbeitnehmers bereits bei der Vereinbarung des Arbeitsentgelts entgeltmindernd berücksichtigt, kann dem Arbeitgeber ein Einarbeitungszuschuß nicht gewährt werden.

2. Das Erfordernis der Einarbeitung eines Berufsanfängers oder der Weiterbildung eines Arbeitnehmers, die überwiegend im betrieblichen Interesse liegt, begründet keine durch einen Einarbeitungszuschuß auszugleichende individuelle Minderleistung des Arbeitnehmers.