Abschnitt 20 GTV - Sondertransporte
Bibliographie
- Titel
- Gefangenentransportvorschrift (GTV)
- Amtliche Abkürzung
- GTV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34312
Gruppenverlegungen außerhalb der Umläufe für den Sammeltransport werden als Sondertransporte durchgeführt. Die Vorschriften über den Sammeltransport sind entsprechend anzuwenden, soweit die Aufsichtsbehörde nichts anderes bestimmt. Transportscheine sind nicht erforderlich, es genügen Transportlisten.