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  • ab 01.04.2002 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 20 GTV - Sondertransporte

Bibliographie

Titel
Gefangenentransportvorschrift (GTV)
Amtliche Abkürzung
GTV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34312

Gruppenverlegungen außerhalb der Umläufe für den Sammeltransport werden als Sondertransporte durchgeführt. Die Vorschriften über den Sammeltransport sind entsprechend anzuwenden, soweit die Aufsichtsbehörde nichts anderes bestimmt. Transportscheine sind nicht erforderlich, es genügen Transportlisten.