Abschnitt 3 PolBeklZRdErl - Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Bekleidungszuschuss und Bewegungsgeld für außendienstliche Ermittlungs- oder Fahndungsaufgaben in der niedersächsischen Landespolizei
- Redaktionelle Abkürzung
- PolBeklZRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20444
Der Antrag und die Belege zum Nachweis des Bekleidungszuschusses sowie des Bewegungsgeldes sind mit einer Bescheinigung
der oder des dienstlichen Vorgesetzten über die dienstliche Veranlassung und
der Dienststellenleiterin oder des Dienststellenleiters über die Notwendigkeit sowie
der Angemessenheit und der sachlichen Richtigkeit der Aufwendungen
mit Formblatt gemäß der Anlage der anweisenden Dienststelle vorzulegen.
Das Bewegungsgeld wird nach Ablauf des Quartals von den Polizeibehörden ausgezahlt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 4. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1823)