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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 MFFSErrRdErl

Bibliographie

Titel
Überlassung landeseigener Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkfeststationen
Redaktionelle Abkürzung
MFFSErrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die nach diesen Grundsätzen überlassenen Flächen werden im Interesse einer landesweiten Gesamtschau in der Datenbank LINFOS als Objekttyp "Mobilfunksendestation" erfasst. Zur Sicherstellung einer entsprechenden Datenqualität ist ein regelmäßiger zeitnaher Datentransfer gegenüber der Fondsverwaltung des Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (Hinweis auf VV Nr. 1.3 zu § 64 LHO) sicherzustellen. Hierfür ist unmittelbar nach Vertragsschluss eine Ausfertigung des vollständigen Mietvertrages vom Nutzer zu übersenden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 4 des RdErl. vom 16. November 2020 (Nds. MBl. S. 1599)