Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 4 Nds. NiRSG - Verantwortung für öffentliche Spielplätze

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG)
Amtliche Abkürzung
Nds. NiRSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21069

Die Gemeinden sind für den Schutz der Benutzerinnen und Benutzer von öffentlichen Spielplätzen vor Passivrauchen und vor den Gefahren verantwortlich, die von beim Rauchen entstehenden Abfällen ausgehen.