§ 4 Nds. NiRSG - Verantwortung für öffentliche Spielplätze
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. NiRSG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21069
Die Verantwortung der Gemeinden für die Beschaffenheit der öffentlichen Spielplätze umfasst auch den Schutz der Benutzerinnen und Benutzer vor Passivrauchen und vor Gefahren, die von beim Rauchen entstehenden Abfällen ausgehen.