Amtsgericht Cloppenburg
Urt. v. 07.05.1991, Az.: 2 a C 114/91
Leasingunternehmen; Schadensersatz; Rechtsanwaltskosten; Großunternehmen; Unfallabwicklung; Fuhrpark
Bibliographie
- Gericht
- AG Cloppenburg
- Datum
- 07.05.1991
- Aktenzeichen
- 2 a C 114/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 13893
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGCLOPP:1991:0507.2A.C114.91.0A
Rechtsgrundlage
- § 249 BGB
Fundstelle
- r+s 1992, 54
Amtlicher Leitsatz
Bei einem Leasingunternehmen mit einem Fahrzeugpark von mehreren 10.000 Fahrzeugen wird davon ausgegangen, daß es mit seinem kaufmännisch geschulten Personal in der Lage ist, Schadenersatzansprüche in einfachen Fällen auch ohne anwaltliche Hilfe durchzusetzen. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten sind daher nicht ersatzpflichtig, wenn keine Schwierigkeiten bei der Unfallabwicklung zu erwarten sind.