Amtsgericht Cloppenburg
Urt. v. 07.05.1991, Az.: 2 a C 114/91

Leasingunternehmen; Schadensersatz; Rechtsanwaltskosten; Großunternehmen; Unfallabwicklung; Fuhrpark

Bibliographie

Gericht
AG Cloppenburg
Datum
07.05.1991
Aktenzeichen
2 a C 114/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 13893
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGCLOPP:1991:0507.2A.C114.91.0A

Fundstelle

  • r+s 1992, 54

Amtlicher Leitsatz

Bei einem Leasingunternehmen mit einem Fahrzeugpark von mehreren 10.000 Fahrzeugen wird davon ausgegangen, daß es mit seinem kaufmännisch geschulten Personal in der Lage ist, Schadenersatzansprüche in einfachen Fällen auch ohne anwaltliche Hilfe durchzusetzen. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten sind daher nicht ersatzpflichtig, wenn keine Schwierigkeiten bei der Unfallabwicklung zu erwarten sind.