Art. 9 PsychThRPNIS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Rheinland-Pfalz zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PsychThRPNIS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hinterlegt.
(2) Der Staatsvertrag tritt an dem Tag in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr teilt dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages mit. (1)
(3) Die Satzung des Versorgungswerks ist von diesem in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages geltenden Fassung unter Hinweis auf diesen Staatsvertrag im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt zu geben.
Mainz, den 26.09.2005
Für das Land Rheinland-Pfalz
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit
Malu Dreyer
Hannover, den 20.09.2005
Für das Land Niedersachsen
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Walter Hirche