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  • ab 30.12.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 9 PsychThRPNIS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Rheinland-Pfalz zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThRPNIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hinterlegt.

(2) Der Staatsvertrag tritt an dem Tag in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt wird. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr teilt dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages mit. (1)

(3) Die Satzung des Versorgungswerks ist von diesem in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages geltenden Fassung unter Hinweis auf diesen Staatsvertrag im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt zu geben.

Mainz, den 26.09.2005

Für das Land Rheinland-Pfalz

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit
Malu Dreyer

Hannover, den 20.09.2005

Für das Land Niedersachsen

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Walter Hirche

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 30. Dezember 2005 (Bek. vom 10. Januar 2006, Nds. GVBl. S. 30).