Art. 5 PsychThRPNIS
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Rheinland-Pfalz zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PsychThRPNIS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
(1) Die vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ausgeübte staatliche Aufsicht über das Versorgungswerk wird im Benehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz wahrgenommen, soweit Belange der Mitglieder nach Artikel 1 und der sonstigen Leistungsberechtigten berührt sein können.
(2) Das Versorgungswerk leitet dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz jeweils den geprüften Jahresabschluss nebst Lagebericht zu.