Art. 1 HBeglG 2010 - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Bibliographie
- Titel
- Haushaltsbegleitgesetz 2010
- Redaktionelle Abkürzung
- HBeglG 2010,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
§ 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in der Fassung vom 14. September 2007 (Nds. GVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 403), wird wie folgt geändert:
- 1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
In Buchstabe a werden nach dem Wort "Erbschaftsteuer" das Komma und die Worte "der Kraftfahrzeugsteuer" gestrichen.
- b)
Buchstabe f erhält folgende Fassung:
- "f)
der Zahlungen des Bundes an das Land nach dem Gesetz zur Regelung der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund;".
- 2.
Am Ende der Nummer 2 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
- 3.
Es werden die folgenden Nummern 3 und 4 angefügt:
- "3.
von 13 300 000 Euro ab dem Jahr 2010 als Ausgleich für Steuerausfälle aufgrund der Kindergelderhöhung ab dem Jahr 2010;
- 4.
von 18 200 000 Euro im Jahr 2010 als einmaliger Ausgleich für Steuerausfälle in den Jahren 2009 bis 2011 aufgrund der Kindergelderhöhung ab dem Jahr 2009 und des für das Kalenderjahr 2009 gezahlten Einmalbetrages."