Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 04.12.1997, Az.: 7 M 1050/97

Immissionsschutz; Zumutbarkeitsschwelle; Grenzwert; Verkehrsgeräusche; Bebauungsplan

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
04.12.1997
Aktenzeichen
7 M 1050/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12850
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:1204.7M1050.97.0A

Fundstelle

  • UPR 1998, 160

Amtlicher Leitsatz

Die in § 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthaltene Ermächtigung des Verordnungsgebers zur normativen Festlegung der Zumutbarkeitsschwelle von Verkehrsgeräuschen schließt es grundsätzlich aus, Lärmimmissionen, die die in der Verordnung (16. BImSchV (BImSchV 16)) festgesetzten Grenzwerte unterschreiten, im Einzelfall gleichwohl als erhebliche Belästigung einzustufen. Dies gilt auch, soweit strengere Werte in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sind. Die Gemeinde kann hierdurch allenfalls sich selbst, nicht jedoch einen anderen Straßenbaulastträger binden.