Abschnitt 10 LBEGErBeschl
Bibliographie
- Titel
- Errichtung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und Auflösung des Landesbergamtes Clausthal-Zellerfeld sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung
- Redaktionelle Abkürzung
- LBEGErBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20110
Das LBEG wird von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet. Die Besetzung der Behördenleitung erfolgt durch die LReg auf Vorschlag des MW im Benehmen mit dem MU und dem ML.