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  • ab 20.12.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 LBEGErBeschl

Bibliographie

Titel
Errichtung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und Auflösung des Landesbergamtes Clausthal-Zellerfeld sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung
Redaktionelle Abkürzung
LBEGErBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

Das LBEG wird von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet. Die Besetzung der Behördenleitung erfolgt durch die LReg auf Vorschlag des MW im Benehmen mit dem MU und dem ML.