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  • ab 20.12.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 LBEGErBeschl

Bibliographie

Titel
Errichtung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und Auflösung des Landesbergamtes Clausthal-Zellerfeld sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung
Redaktionelle Abkürzung
LBEGErBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

Das LBEG hat folgende Kernaufgaben:

  1. a)
    Durchführung von Verwaltungsverfahren und Bergaufsicht als hoheitliche Aufgabe bei Genehmigungsverfahren und Betriebsüberwachungen einschließlich der dazu gehörenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen,
  2. b)
    fachlich neutrale und wirtschaftlich unabhängige Beratung insbesondere in den Bereichen Rohstoffwirtschaft, Bauwirtschaft, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft sowie - als Querschnittsaufgaben - Bodenschutz und Altlasten,
  3. c)
    Beteiligung an Verwaltungsverfahren als Träger öffentlicher Belange in Bezug auf Georessourcen sowie
  4. d)
    Generierung und Bereitstellung von geologischen Basisinformationen.

Die weitere inhaltliche Ausgestaltung der Kernaufgaben erfolgt regelmäßig durch gemeinsam zwischen dem LBEG und den beteiligten Ressorts zu schließende und bei Bedarf mindestens jährlich anzupassende Zielvereinbarungen.