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  • ab 15.08.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 KDEEAnlErrRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien auf oder in der Umgebung von Kulturdenkmalen
Redaktionelle Abkürzung
KDEEAnlErrRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22510

Dieser RdErl. tritt am 15.08.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 des RdErl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 359)

An
die unteren Denkmalschutzbehörden
das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege

Nachrichtlich:

An die
übrigen Gemeinden
Hochbauverwaltung des Landes