Abschnitt 2 KDEEAnlErrRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien auf oder in der Umgebung von Kulturdenkmalen
- Redaktionelle Abkürzung
- KDEEAnlErrRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22510
Dieser RdErl. tritt am 15.08.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 des RdErl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 359)
An
die unteren Denkmalschutzbehörden
das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege
Nachrichtlich:
An die
übrigen Gemeinden
Hochbauverwaltung des Landes