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  • ab 01.07.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL Sprach-Kitas - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30. 6. 2023 verlängerten Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" (RL Sprach-Kitas)
Amtliche Abkürzung
RL Sprach-Kitas
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

5.1 Für das Antragsverfahren, die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind.

5.2 Bewilligungsbehörde ist das RLSB Hannover - Landesjugendamt.

5.3 Die Förderanträge für den Förderzeitraum nach Nummer 4.1 Buchst. a sind bis zum 30. 9. 2023 (Ausschlussfrist) bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung des von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Vordrucks zu stellen.

5.4 Die Förderanträge für den Förderzeitraum nach Nummer 4.1 Buchst. b sind bis zum 31. 7. 2024 (Ausschlussfrist) bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung des von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Vordrucks zu stellen.

5.5 Die Mittel für den Förderzeitraum nach Nummer 4.1 Buchst. a sind spätestens bis zum 31. 10. 2024 (Ausschlussfrist) bei der Bewilligungsbehörde abzurufen.

5.6 Zum 30. 4. 2024 ist ein Zwischenbericht unter Verwendung des von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Vordrucks vorzulegen.

5.7 Der Verwendungsnachweis ist abweichend von Nummer 5.4 der ANBest-Gk/Nummer 6.1 ANBest-P zu § 44 LHO innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des jeweiligen Förderzeitraums vorzulegen. Ein einfacher Verwendungsnachweis wird zugelassen. Es ist der von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.

5.8 Die zu verwendenden Vordrucke werden zum Download auf der Internetseite des Niedersächsisches Bildungsportals (www.bildungsportal-niedersachsen.de) von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellt.

5.9 Eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns gemäß der VV/VV-Gk Nr. 1.3 zu § 44 LHO gilt für alle Maßnahmen, die in den in Nummer 3 benannten Übersichten 1 und 2 aufgeführt sind, als erteilt. Ein Anspruch auf Bewilligung kann daraus nicht abgeleitet werden.

5.10 Abweichend von Nummer 1.3 ANBest-P werden die zuwendungsfähigen Personalausgaben bis zur Höhe der nach TVöD zu zahlenden Vergütung anerkannt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 538)