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  • ab 19.01.1981 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 DfBeamtVGRRE

Bibliographie

Titel
Durchführung des Beamtenversorgungsgesetzes; hier: Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge gem. § 52 des Gesetzes
Redaktionelle Abkürzung
DfBeamtVGRRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046026

"RdErl. d. MF v. 21.8.1992 - 46 21 13/52

- VORIS 20442 00 00 46 026 -

Bezug:

  1. a)
    RdErl. v. 17.11.1980 (Nds. MBl. 1981 S. 21)
  2. b)
    RdErl. v. 17.11.1980 (Nds. MBl. 1981 S. 23)
  3. c)
    RdErl. v. 1.3.1985 (Nds. MBl. S. 240)

Mit dem Bezugserl. zu b habe ich für die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge die mit dem Bezugserl. zu a gegebenen Hinweise für anwendbar erklärt. Die Hinweise in Nrn. 2.1 bis 2.11 sind durch Abschnitt III des Bezugserl. zu c aufgehoben und durch die in Abschnitt I dieses RdErl. bekanntgegebenen Hinweise ersetzt worden.

Um Zweifelsfragen zu vermeiden, stelle ich fest, daß auch die mit dem Bezugserl. zu c gegebenen ergänzenden Hinweise zu Nr. 12 BBesGVwV im Rahmen der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge anzuwenden sind. Dies gilt auch für Versorgungsfälle nach dem G 131 und dem BWGöD."

4.
Den Gemeinden, Landkreisen und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

An
das Landesverwaltungsamt - Beamtenversorgung -,
die Gemeinden und Landkreise, die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.