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  • ab 31.05.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 ZAPRL

Bibliographie

Titel
Zivile Alarmplanung für Krisensituationen (Spannungs- und Verteidigungsfall etc.); Richtlinie für die Zivile Alarmplanung (ZAPRL)
Amtliche Abkürzung
ZAPRL
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21120

Die Umsetzung der ZAPRL im kommunalen Bereich soll durch besondere Rechtsverordnung geregelt werden (Aufgabenübertragung). Anschließend erfolgt die Zuweisung der für die kommunale Ebene relevanten Kennziffern auf Anforderung durch die Ressorts mit Benennung der fachlichen Ansprechpersonen zentral durch MI.